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Das Islamisch-Marokkanische Kulturzentrum („Marokkanischer Freundeskreis“) ist im Jahre 1974 durch marokkanische Gastarbeiter in Hilden gegründet worden. Das anfängliche Ziel der Gründer war der Wunsch nach einem Ort der Zusammenkunft und einer religiösen Stätte in der Fremde. Das erste Gebäude des Vereins war eine von der Stadt Hilden zur Verfügung gestellte Baracke auf der Walder Str. im Hildener Osten. Später konnte man dann in die ehemalige Grundschule (Walder Str. 113) einziehen.
Im Jahre 2010 wurde der Verein dann wieder „umgesiedelt“. Man zog in die ehemalige Albert-Schweizer-Hauptschule im Hildener Süden.
Am 20.07.2012 wurde schließlich die heutige “Arrahman Moschee” in der Telleringstraße 7 die neue Heimatstätte unseres Vereins. Die Marokkanische Gemeinde besteht aus ca. 250 Vereinsmitgliedern. Auf einer Fläche von über 2200 m² bieten wir ein Gebetshaus, einen Mehrzweckraum, eine Küche, ein modernes Jugendzentrum, Büro- und Gesellschaftsräume für unsere Mitglieder, Kursräume, eine Bibliothek, sowie 35 Parkplätze. Die neue Moschee an der Telleringstraße wurde hauptsächlich aus Spenden der Vereinsmitglieder finanziert. Darüber hinaus haben auch zahlreiche Moscheen aus ganz Europa gespendet und ihren Beitrag geleistet. Zudem hat der Verein einen beträchtlichen Spendenbetrag des marokkanischen Königreiches erhalten.
Das Vereinsgebäude des Islamisch Marokkanischen Kulturzentrums beheimatet zudem einen Fußballverein, den Marokkanischen Sportverein 04 Hilden e. V. Dieser unterhält eine Fußballmannschaft im Bereich der Senioren, die aktiv am Spielbetrieb im Verband Niederrhein teilnimmt.
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Der Vorstand führt die laufenden Tätigkeiten des Vereins aus. Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Der Vorstand tritt auf Antrag des Vorsitzenden oder zweier Vorstandsmitglieder zusammen. Termine und Tagesordnung werden den Vorstandsmitgliedern mindestens sieben Tage vorher schriftlich mitgeteilt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird. Die Wiederwahl des Vorstands ist möglich. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom ersten Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden, einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss der erste Vorsitzende bzw. der zweite Vorsitzende binnen drei Tagen eine zweite Sitzung mit derselben Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Eine schriftliche Stimmabgabe nicht anwesender Vorstandsmitglieder ist zulässig. In der Einladung zu der zweiten Versammlung ist auf diese besondere Beschlussfähigkeit hinzuweisen. Der Vorstand fasst die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit ist die Stimme des zweiten Vorsitzenden entscheidend. Bei Ausscheidung eines Vorstandsmitglieds haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen. Die Mitgliederversammlung kann im voraus Ersatzmitglieder wählen. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassenwarts und des Vorsitzenden oder eines weiteren Vorstandsmitgliedes. Der Schriftführer führt Protokoll bei Versammlungen. Des Weiteren nimmt er Wortmeldungen entgegen, verliest Schriftstücke und Namenslisten, führt Rednerlisten und stellt Abstimmungsergebnisse fest.
Die Vorstandsmitglieder erfüllen Ihre Aufgaben, die sich aus der Satzung, sowie der Hausordnung des Vereins ergeben, unabhängig, unparteiisch und uneigennützig
Bei Ihrer Vorstandstätigkeit handeln die Vorstandsmitglieder ohne Rücksicht auf eigene Interessen. Sie vermeiden Situationen, die zu persönlichen Interessenkonflikten führen könnten und legen dem Vorstand unvermeidbare persönliche Interessenkonflikte offen.
Sie verhalten sich jederzeit in einer Weise, die das Ansehen des Vereins aufrecht erhält und fördert.
Sie haben über Angelegenheiten und Vorhaben des Vereins Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Belange, die im Rahmen von Vorstandssitzungen debattiert werden. Eine Kommunikation nach außen, auf welchem Wege auch immer (Handy, Email, etc.), ist nur nach Mehrheitsbeschluss innerhalb des Vorstands erlaubt.
Die Vorstandsmitglieder dürfen für Ihre Tätigkeit keinen Vorteil für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
Die Vorstandsmitglieder unterrichten den Vorstand über die von Ihnen besuchten Veranstaltungen, sofern diese auch nur im Entferntesten im Zusammenhang mit den Belangen des Vereins zu sehen sind.
Der Verhaltenskodex, sowie etwaige Änderungen des Kodex werden auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
Die Vorstandsmitglieder erfüllen Ihre Aufgaben, die sich aus der Satzung, sowie der Hausordnung des Vereins ergeben, unabhängig, unparteiisch und uneigennützig
Bei Ihrer Vorstandstätigkeit handeln die Vorstandsmitglieder ohne Rücksicht auf eigene Interessen. Sie vermeiden Situationen, die zu persönlichen Interessenkonflikten führen könnten und legen dem Vorstand unvermeidbare persönliche Interessenkonflikte offen.
Sie verhalten sich jederzeit in einer Weise, die das Ansehen des Vereins aufrecht erhält und fördert.
Sie haben über Angelegenheiten und Vorhaben des Vereins Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Belange, die im Rahmen von Vorstandssitzungen debattiert werden. Eine Kommunikation nach außen, auf welchem Wege auch immer (Handy, Email, etc.), ist nur nach Mehrheitsbeschluss innerhalb des Vorstands erlaubt.
Die Vorstandsmitglieder dürfen für Ihre Tätigkeit keinen Vorteil für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
Die Vorstandsmitglieder unterrichten den Vorstand über die von Ihnen besuchten Veranstaltungen, sofern diese auch nur im Entferntesten im Zusammenhang mit den Belangen des Vereins zu sehen sind.
Der Verhaltenskodex, sowie etwaige Änderungen des Kodex werden auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein? Nutzen Sie bitte hierzu das Antragsformular.
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Sadaqa (Spende) zu geben hat einen hohen Stellenwert im Islam. Derjenige, der von der Möglichkeit Gebrauch macht, einen Teil seines ihm von Allah (s.w.t.) anvertrauten Vermögens mit anderen zu teilen, stärkt seinen Iman und seinen Charakter. Zu den besten Spenden gehört die dauerhafte Spende, die so genannte Sadaqa Dscharia. Hierzu zählen beispielsweise das Graben eines Brunnens, die Errichtung eines Waisenhauses oder der Bau einer Moschee.
Islamisch-Marokkanisches Kulturzentrum Arrahman Moschee e.V.
IBAN: DE44 3007 0024 0782 2901 00
BIC: DEUTDEDBDUE
Deutsche Bank Hilden
Verwendungszweck: Spende